Kleine Geschichte(n)

Die Broschüre "Aus dem Dorfleben in der Samtgemeinde Schwarmstedt" ist eines unserer Highlights. Hier können Sie schon mal in die eine oder andere Geschichte reinschnuppern. Viel Vergnügen beim Lesen!

Das geteilte Dorf – oder: 
die Jahrhunderte alte Grenze durch Grindau 

Es ist wenig bekannt, dass durch das Leinedorf Grindau einst eine fast tausendjährige Grenze verlief. Das Dorf wurde dadurch zwei unterschiedlichen Herrschaftsbereichen zugeteilt.  Nach der Christianisierung entstanden im Sachsenland Bistümer, in deren Händen zunächst die Verwaltung des Landes lag. Auf Anordnung des Kaisers Otto III wurde um 990 eine Diozösengrenze zwischen den Bistümern Minden und Hildesheim gezogen. Zu dieser „Schnedeziehung“ (Grenzziehung) wurden ausgewählte Zeugen eingeschworen, die alle Freie sein mussten.

Die Rechtweisung zur Grenzziehung soll von der Villication Thriveri, einem bischöflichen Freihof, ausgegangen seien. Von diesem Freihof wurde der Grundbesitz des Mindener Bistums linksseitig der Leine verwaltet. Thriveri lag zwischen Norddrebber und Stöckendrebber. Die Zeugen dieser Grenzziehung kamen alle aus dem Raum westlich der Leine. Es sind die Personen hTiedger und Wiric aus Thriveri, die Brüder Sigrid und Hugal Mandellum (Mandeloh) und Ava und ihr Bruder Thiedherd aus Basse. Die Grenze zog man von Lindwedel ausgehend dem Bachlauf der Grindau folgend bis zur heutigen Gründau-Brücke an der L 193. 

Der weitere Verlauf führte von hier aus direkt nach Norden durch den Wald bis zum heutigen Dorfrand von Grindau. Linkerseits lagen vier einzelne Hofstellen, die man dem Bistum Minden zurechnete – das Kleine Grindau. Zu dieser Zeit war Groß Grindau vermutlich noch nicht existent. Sonst hätte man bestimmt diese Höfe mit einbezogen. 

Durch nachfolgende Erbteilungen im Welfenland entstand 1495 in der Nachbarschaft das Fürstentum Calenberg. Calenberg war nun ein souveräner welfischer Teilstaat mit eigener Landeshoheit und eigenen politischen und manchmal auch gegensätzlichen Interessen. So wurde die alte Bistumsgrenze durch das Dorf Grindau zur Landesgrenze.

Klein Grindau gehörte bereits 1295 zur Kirche in Stöcken (Niedernstöcken). Die sonntäglichen Gottesdienste, Taufen, Trauungen sowie Beerdigungen fanden in der dortigen Kirche statt und waren immer mit einem etwa einstündigen Fußmarsch und der Leinequerung verbunden. Bei Hochwasser musste man die Toten in Esperke beerdigen. Mit dem Tode Herzog Erich II im Jahr 1584 erlosch das Fürstentum Calenberg. Es wurde dem Fürstentum Braunschweig Lüneburg zugeschlagen. Für das kleine Dorf Grindau änderte sich verwaltungsmäßig und kirchlich nichts. Die bisherige Landesgrenze wurde zur Verwaltungsgrenze zwischen den Vogteien Stöcken und Essel. 

Erst im Juli 1859 wurde durch Verordnung der königlichen Regierung in Hannover die Gemeinden Klein Grindau, Nienhagen, Norddrebber und Suderbruch (bisher Amt Neustadt am Rbg./LandvoigteiHannover) dem Amt Ahlden (Landdrostei Lüneburg) zugeordnet. Klein Grindau gehörte ab diesem Zeitpunkt zur Kirchengemeinde Schwarmstedt. 

Die Aufgaben der Sootkieker – oder: 
früher Brandschutz in SchwarmstedT

Seit 1752 sind alle Hausbesitzer verpflichtet, ihre Gebäude bei der Landschaftlichen Brandkasse gegen Feuer zu versichern. In Schwarmstedt kommen 1797 alle Hofbesitzer zusammen und wählen zwei ehrenamtliche Feuergeschworene. Sie werden Sootkieker genannt. Sie müssen die Brunnen kontrollieren und Löschteiche anlegen. In jedem Haus muss eine lange Leiter, ein Brandhaken, ein lederner Eimer und eine Axt bereitgehalten werden für den Brandschutz. 

Nach dem Großen Brand von 1800 werden neue Feuerschutzverordnungen herausgegeben. Das offene Herdfeuer auf dem Flett muss mit einer Feuerstülpe abgedeckt sein. Das Pfeiferauchen im Bett und in der Scheune ist verboten. Die Pfeifen müssen mit einem Verschlussdeckel versehen sein. Zuwiderhandlungen werden mit vier Talern bestraft – der Denunziant erhält davon die Hälfte. Wer seine lange Feuerleiter zum Obstpflücken oder Dachdecken benutzt, muss zwölf Groschen Strafe zahlen. Um 1830 werden alle männlichen Bewohner vom 16. bis zum 60. Lebensjahr zum Feuerlöschdienst verpflichtet. Die Feuerwehrpflicht gilt bis 1910. 

Seit 1853 können die Hausbesitzer ihr Mobiliar mitversichern. Die damaligen Sootkieker Brockmann und Engehausen müssen dafür in den Häusern das Inventar schätzen, damit niemand unterversichert ist. Der Nachtwächter mit seinem Feuerhorn ist so arm, dass die Gemeinde ihm für den Winter einen warmen Mantel kaufen muss.

Das schicksalhafte Ende des Grindauer Schäfers – oder: 
wie früher mit Tollwut-Kranken umgegangen wird 

Der Buchholzer Mühlenweg führt damals von Grindau aus durch eine ursprüngliche Heidelandschaft. Zum Tränken führt der Schäfer um 1860 seine Schafe zu der so genannten „Schaafstränke“ - eine große Wassersenke die noch heute zu erkennen ist. Im Schatten einer Birke verzehrt der Schäfer sein Frühstücksbrot. Der Erzählung nach taucht ein zahmer Fuchs auf – und beißt dem Schäfer in die Wade.

Nach etwa zwei Monaten klagt der Schäfer über Unwohlsein und Erbrechen. Die Bissstelle an der Wade fängt an zu schmerzen. Es folgen Angstzustände und Schlaflosigkeit. Nach weiteren zwei Wochen beginnt der Mann zu hecheln. Er kann kaum noch sprechen, verweigert die Nahrungsaufnahme und zeigt ständig auf seine Kehle. Im Dorf weiß man inzwischen, mit welcher furchtbaren, tödlichen Krankheit ihr Schäfer sich infiziert hat. Den todkranken Schäfer kann man nicht innerhalb einer Wohngemeinschaft belassen – das wäre für alle anderen zu gefährlich.  

Ein Bauer stellt seine Scheune zur Verfügung. Dorfbewohner bauen einen Holzverschlag mit genügend Bewegungsfreiheit, sie statten den Verschlag mit genügend Stroh und warmen Decken aus. Dort wird der um sich beißende und schlagende Schäfer eingesperrt. Mann bringt ihm täglich Wasser; Essen kann er nicht mehr. Eine körperliche Unruhe befällt ihn. Es stellt sich ein unheimlicher Bewegungsdrang ein. Der Schäfer beginnt zu schreien und toben. Er kratzt am Ziegelmauerwerk, bis seine Finger blutig sind. Diese Beschwerden dauern eine Woche – der Kranke durchleidet alles bei vollem Bewusstsein. Dann fällt der Schäfer ins Koma. Immer wieder setzt der Atem aus – bis schließlich der erlösende Tod einsetzt. Die furchtbare Krankheit Tollwut kann erst 1885, also rund 25 Jahre später, mit dem von Louis Pasteur entwickelten Impfstoff geheilt werden.

(Nach einer mündlichen Überlieferung von 1860)

Verbotene Spinnstuben – oder: 
was an langen Winterabenden alles geschah 

Wenn an langen Winterabenden ein Bauer mit seiner Frau beim Nachbarn eingeladen ist, ist es üblich, dass er den Mägden im Dorf einen geheizten Raum zum gemeinschaftlichen Spinnen überlässt. Für die jungen Frauen ist das immer eine willkommene Abwechslung. Dabei wird gesungen, gelacht, und es werden Neuigkeiten erzählt. Man darf sich deshalb nicht wundern, wenn auch junge Männer von diesen Spinnstuben angezogen werden. 

Bei einem dieser Abende mit Herrenbesuch kommt es 1852 zu unsittlichen Ausschweifungen, sodass in diesem Jahr vier uneheliche Geburten beim Pastor gemeldet werden. Das hat Konsequenzen: In der Gemeindeversammlung vom 12. Februar 1853 wird laut Protokoll beschlossen, dass nur noch vier Mädchen sich zu einem Spinnstubenabend zusammenfinden dürfen. Wenn aber mehr zusammengehen und auch Mannsleute mit dabei sind, so soll jeder Teilnehmer 16 Groschen und der Hauswirt, bei dem sie angetroffen werden, ein Taler und sechs Groschen Strafe zahlen. 

Heiraten können die betreffenden Paare nicht, da sie einfach zu arm sind und auch keine Wohnung haben. Und so spielen sich Tragödien ab: Die Kinder werden weggegeben zu einem großen Bauern, der für die Kleinen bis zur Konfirmation sorgt. Die Gemeinde muss finanziell für sie aufkommen und jährlich sechs bis neun Taler für ein Kind zahlen. Diese Zahlungen wurden auf alle Grundbesitzer anteilmäßig nach Hofgröße umgelegt. Der Jahreslohn eines Bauernknechts beträgt damals zehn Taler. 

In der Gemeindeabrechnung von 1863 sind bereits sieben uneheliche Kinder vermerkt, für die die Gesamtheit der Gemeinde Erziehungsgeld zahlen muss. Zwei ledige Frauen haben bereits das zweite Kind. Wenn bei außerehelichen Beischlaf Ärgernis erregt wird, können die betreffenden nach einem Gesetz von 1846 mit je fünf Taler bestraft werden. Bei einer dritten unehelichen Geburt kann die Mutter mit sechs Wochen Gefängnis bestraft werden. Der Verführer natürlich auch – soweit er nachweislich bekannt ist. 

Die Franzosen kommen – oder: 
wie der Siebenjährige Krieg das Aller-Leine-Tal erreicht 

Mitte des 18. Jahrhunderts residiert der regierende Kurfürst von Hannover als Georg II. in London – er ist gleichzeitig König von Großbritannien. Zu dieser Zeit führen Engländer und Franzosen gegeneinander Krieg in Nordamerika. Die Hannoveraner, Engländer und die Preußen haben gerade einen Vertrag abgeschlossen. Darin sichern sie sich zu, sich gegenseitig zu unterstützen - wenn die Franzosen ihre Länder angreifen sollten. Und tatsächlich: Im Juli 1757 stehen die Franzosen mit einer großen Armee vor Hameln. Bei Hastenbeck kommt es zur Schlacht – mit einem Übergewicht der Franzosen: Der Oberbefehlshaber der Verbündeten, Herzog von Cumberland, Sohn von Georg II., bricht den Kampf ab und muss sich vertraglich mit seinen 36.000 Soldaten bis hinter Zeven zurückziehen. 

Am 16. August 1757 erscheinen französische Dragoner als Vorhut in Schwarmstedt und inspizieren die Brücken über Aller und Leine. Dem Schwarmstedter Pastor Lentzfeld wird mit Waffengewalt alles Geld erpresst. Keine Woche später, am 22. August, marschiert die französische Armee in zwei Marschsäulen von Hannover nach Norden an die Küste. Man will die Häfen und die britischen Handelsschiffe und blockieren. 

Die größere Armee mit 70.000 Soldaten zieht am linken Leineufer über Wunstorf und Rodewald nach Ahlden. Die kleinere Armee unter dem Herzog von Chevreuse marschiert mit zwölf Schwadronen Reiterei und einer Infanteriebrigade (ca. 3500 Mann) von Langenhagen über Mellendorf und Schwarmstedt nach Bothmer. Hier wird „Im Breiten Riep“ eiligst eine Schiffsbrücke über die Aller errichtet. Die Esseler Brücke ist aus Altersgründen nicht passierbar. 

Die Bevölkerung hat bei diesen Durchzügen Schweres zu erleiden: Die Franzosen erheben Abgaben, sie plündern Häuser und beschlagnahmen  Pferdegespanne mit Mann und Wagen. Bauer Söhnholz aus Schwarmstedt ist während dieser Invasion 49 Tage für den Nachschub der Franzosen eingesetzt. Bei den Verbündeten wird der Oberbefehlshaber Herzog von Cumberland abberufen. Herzog Ferdinand von Braunschweig Lüneburg, ein Schwager Friederich des Großen, wird neuer Befehlshaber. Damit gelingt die Wende: Am 23. November 1757 treibt er die Franzosen von Stade bis zur Aller-Linie zurück. Die Franzosen verlieren bei ihrem Rückzug durch Kälte, Krankheiten und Hunger etwa 10.000 Mann. Die furchtbare Kälte und auch die „Schwarzen Blattern“ raffen bei der Zivilbevölkerung viele Menschen dahin.

In Stöckendrebber hat ein französisches Husarenregiment Winterquartier bezogen. Eine Abteilung preußischer Reiterei hat bei Riethagen (Hodenhagen) Quartier bezogen. Nach Ahldischen Chronik haben sie eine Schiffsbrücke bei der Insel gebaut, die „der Dorn“ genannt wird. Am 23. Februar 1758 überqueren einige Schwadronen „Schwarzer Totenkopf“ und „Gelber Husaren“ die Aller und kreisen Stöckendrebber zur Zeit der Abenddämmerung ein. Der Überfall gelingt vollkommen. Das feindliche Regiment, das doppelt so stark ist, wird gänzlich zersprengt. Es wurden „einige fünfzig niedergehauen“, 150 Gefangene gemacht und unter anderem 300 Pferde erbeutet. 

Einmal raus, immer raus – oder:
das Heimat- und Wohnrecht auf dem Dorf

Bis zum Inkrafttreten der Bismarckschen Sozialgesetzgebung von 1881 sah es im dörflichen Leben mit der staatlichen sozialen Versorgung besitzloser Personengruppen recht dürftig aus. Von alters her war die dörfliche Gemeinschaft eine Solidargemeinschaft, in der man verpflichtet war, in Notzeiten füreinander einzutreten und zu helfen. Das bezog sich auf die Versorgung der Armen, der Kranken und der mittellosen, hilfsbedürftigen Menschen im Alter sowie die Versorgung der unehelichen Kinder. 

Durch das Anwachsen der Bevölkerung waren viele Dörfer damit überfordert. Staatliche Unterstützung gab es nicht. Die adelig begüterten und die Kirche halfen, die Not ein wenig zu lindern. Das Dorf verschloss sich deshalb gegenüber Fremden und deren Zuzug. 

König Georg IV. verordnete 1827 das Domizilgesetz über den Erwerb des Wohnrechts. 

Das Recht, an einem Ort zu wohnen, konnte erworben werden 

-   durch Geburt und bei Frauen durch Verheiratung

-   durch ausdrückliche Aufnahme in die Gemeinde (bei fehlenden Handwerkern, Ärzten und Gewerbetreibenden) 

-   durch Anstellung im Staatsdienst. 

Wer nun aufgrund des neuen Wohnrechtsgesetzes in Schwarmstedt aufgenommen werden wollte, musste bei der Gemeinde einen Wohnschein beantragen. Nicht immer hatte das Erfolg: Der Antrag des Schäfers Müller wurde abgelehnt, weil er heiraten wollte und seine Verlobte keinen guten Leumund hatte. Dem Müllergesellen Fritz Schünhoff sollte ein Wohnschein nur unter der Bedingung erteilt werden, wenn er erklärte, seinen Schwiegervater nicht bei sich aufzunehmen. 

Wer keine Wohnung nachweisen konnte, erhielt auch keinen Wohnschein. Wichtig war, dass man einen Mietvertrag mit einer Laufzeit von drei Jahren nachweisen konnte. Aber selbst das reichte nicht immer: Der Gärtner Kirchhoff hatte zwar den Mietvertrag. Sein Antrag wurde aber vorläufig abgewiesen, weil die Zustimmung des Vermieters fehlte, das er in dem Hause auch heiraten dürfe. Heinrich Wiegels, Sohn des Gastwirts von Unter den Linden, wollte 1857 nach Hamburg und sich dort Arbeit suchen – damit verwirkte er sein Wohnrecht in Schwarmstedt. Durch die neue preußische Gesetzgebung wurde das Domizilgesetz 1866 abgeschafft. Wann die Sozialgesetze des Kanzlers von Bismarck in Schwarmstedt zum Tragen kamen, ist unbekannt. 

Von 1904 bis 1911 bestand in Schwarmstedt ein Dienstboten- Krankenversicherungsverein. August Lühmann, Parkweg 13, hatte 1904 vorübergehend den arbeitsunfähigen Oberknecht Dierking in Pflege. Die Gemeinde fragte an, ob Lühmann ihn nicht für einen jährlichen Gemeindezuschuss von 90 bis 110 Mark ganz in Pflege behalten könne.

Arme Ärzte – oder: 
warum es die Mediziner in Schwarmstedt schwer hatten

Die großen Epidemien der Cholera, Blattern und Ruhr, die im 18. Jahrhundert immer wieder auftraten, veranlassten die Braunschweig-Lüneburger Regierung, in den Vogteien Ärzte einzusetzen, die vom Landschatz zu Celle eingestellt und besoldet wurden. In der Verordnung von 1729 wird darauf hingewiesen „daß der Bauer öfter so gesinnt sei, daß er lieber crepieret, als auf seine Kosten Hülffsmittel suchet und gebraucht.“

Das Gehalt des Landchirurgen betrug in der Regel 25 Reichstaler pro Jahr – das war nicht viel. Wegen der unzureichenden Besoldung wechselten die Ärzte häufig. Beispiel: Der Arzt Holstein hatte eine kränkliche Frau und fünf kleine Kinder. Er lebte ständig in Geldsorgen und konnte auch seine Miete nicht bezahlen. Nach unzähligen Bittgesuchen wird sein Jahresgehalt um zehn Taler erhöht. Als seine Ehefrau stirbt - und eine Woche später sein jüngstes Kind - werden beide laut Sterberegister gratis beerdigt. 

1806 wird das Landchirurgat Schwarmstedt dem von Ahlen und Rethem beigelegt. Auch der Besuch des Arztes in Rodewald konnte empfohlen werden. Zwischenzeitlich hatte sich der Arzt Heinrich Andreas Röpke aus Basse für Schwarmstedt beworben, aber Schwarmstedt hatte seine Bewerbung abgelehnt. Röpke hatte bereits mehrfach Strafe bezahlen müssen, da er gegen vorgeschriebene Einschränkungen verstoßen hatte und auch schon zehn Tage im Gefängnis gewesen war. Er durfte keine Entbindungen vornehmen und keine inneren Kuren betreiben. 

Dr. Boelke wurde 1810 die Genehmigung erteilt, in Schwarmstedt eine Praxis zu errichten. Auch er kam mit der geringen Jahresbesoldung von 25 Talern nicht zurecht. Nach sechs Jahren verschwand er spurlos. Nach einer einheitlichen Medizinalgesetzgebung von 1818 wurde das Jahresgehalt der Ärzte auf 34 Taler angehoben. 1827 betrieb der Arzt Dr. Hogrefe neben seiner Arztpraxis den konzessionierten Arzneimittelverkauf bis zur Errichtung einer Apotheke. Nach Hogrefes Tod bewarb sich Dr. Conrad Röpke aus Niederstöcken um die Stelle, er wurde 1851 eingestellt. Um ein eigenes Wohnhaus in Schwarmstedt (spätere Schade-Schule) zu haben, wurde ihm eine lehenspflichtige Abbauerstelle mit 3,5 Morgen Land zugewiesen (Heute: Am Schützenplatz). Nach seinem Tod führte sein Sohn, der spätere Sanitätsrat Dr. med Wilhelm Röpke von 1885 bis 1928 die Praxis fort. Seit dieser Zeit ging es den Ärzten besser. Dr. Röpke baute sich 1894 auf der gegenüberliegenden Seite ein neues Haus.